Das berichtende Unternehmen verbraucht im Produktionsprozess lediglich Strom und Erdgas. Gemäß den vom Unternehmen tatsächlich gekauften Abrechnungsbelegen und in Übereinstimmung mit den „Richtlinien für die Berechnung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen von Unternehmen zur Herstellung mechanischer Geräte (Testversion)“ (Development and Reform Office Climate [2015] Nr. 1722), am Auf der Grundlage der Aufteilung der Buchhaltungseinheiten, des Kohlenstoffquellenflusses und der Identifizierung der Emissionsquellen berechnete und meldete die berichtende Stelle die Treibhausgasemissionen jeder Buchhaltungseinheit und die Emissionen jeder darunter liegenden Emissionsquelle. Die gesamten Treibhausgasemissionen des berichtenden Unternehmens im Jahr 2023.